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Die historische Entwicklung der Impressumspflicht

Impressumspflicht

Die Verpflichtung zur Angabe eines Impressums hat ihre Wurzeln im 16. Jahrhundert. Bereits 1530 wurde erstmals eine allgemeine Impressumspflicht für Bücher eingeführt. Im Laufe der Zeit wurde diese Pflicht auf weitere Medien ausgeweitet.

Ein wichtiger Meilenstein in der jüngeren Geschichte war das Inkrafttreten des Telemediengesetzes (TMG) im März 2007. Seitdem sind Betreiber von Webseiten in Deutschland gesetzlich dazu verpflichtet, ein Impressum bereitzustellen.

Im Laufe der Jahre gab es zahlreiche Änderungen und Ergänzungen, um den sich wandelnden Anforderungen des Internets gerecht zu werden. So wurde unter anderem die Impressumspflicht auf Online-Auktionshäuser wie eBay ausgeweitet. Mit dem Inkrafttreten der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018 wurde die Bedeutung des Impressums nochmals unterstrichen, da es nun auch datenschutzrechtliche Aspekte berücksichtigen muss.

 

Welche Angaben sind im Impressum erforderlich?

Ein Impressum muss bestimmte Pflichtangaben enthalten, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Dazu gehören:

Name und Anschrift des Betreibers:

  • Bei Unternehmen ist der vollständige Firmenname anzugeben.
  • Bei natürlichen Personen sind Vor- und Zuname erforderlich.
  • Die vollständige Anschrift des Unternehmens oder der natürlichen Person muss angegeben werden. Ein Postfach ist nicht ausreichend, wie ein Urteil des Landgerichts Traunstein (AZ: 1 HK O 168/16) vom 21. Juli 2016 bestätigt. Betreiber mit Sitz in Deutschland dürfen keine ausländischen Postfächer oder Briefkastenfirmen verwenden.

Kontaktinformationen:

  • Es müssen mehrere Möglichkeiten zur schnellen Kontaktaufnahme angegeben werden, wie z. B. Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse.
  • Ein Kontaktformular ist zulässig, sofern eine Rückmeldung innerhalb von 60 Minuten erfolgt, was jedoch insbesondere in den Abendstunden nicht immer gewährleistet werden kann.

Rechtsform:

  • Die Rechtsform des Unternehmens (z. B. GmbH, AG, GbR) muss klar erkennbar sein.

Registerangaben:

  • Wenn das Unternehmen in einem öffentlichen Register eingetragen ist, müssen die Registernummer und der Ort des Registers angegeben werden.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.):

  • Sofern vorhanden, muss die USt-IdNr. angegeben werden. In Online-Shops ist dies obligatorisch.
  • Kleingewerbetreibende, die keine USt-IdNr. besitzen, sollten stattdessen darauf hinweisen, dass sie keine Mehrwertsteuer ausweisen und alle Preise Endpreise (inkl. USt.) sind.

Berufsspezifische Angaben:

  • Freiberufler wie Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte usw. müssen zusätzliche Angaben machen, z. B. die zuständige Kammer, die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen wurde.

Angaben zur Aufsichtsbehörde:

Für bestimmte Berufsgruppen, die einer behördlichen Zulassung bedürfen (z. B. Makler, Spielhallenbetreiber), sind Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde erforderlich.

Besondere Angaben für bestimmte Rechtsformen:

  • Bei Aktiengesellschaften (AG), Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) müssen zusätzliche Angaben gemacht werden, insbesondere wenn sich das Unternehmen in Abwicklung oder Liquidation befindet.

Journalistisch-redaktionelle Angebote:

  • Anbieter von Telemedien mit journalistisch-redaktionellen Inhalten müssen einen Verantwortlichen mit Namen und Anschrift benennen.
  • Wenn es mehrere Verantwortliche gibt, muss klar angegeben werden, wer für welchen Teil des Angebots verantwortlich ist.
  • Der Verantwortliche muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen (ständiger Aufenthalt im Inland, volle Geschäftsfähigkeit, unbeschränkte Strafverfolgung).

 

Platzierung und Erreichbarkeit des Impressums

Das Impressum darf nicht versteckt sein, sondern muss leicht erkennbar und von jeder Seite der Webseite mit nur einem Klick erreichbar sein. Zudem muss es dauerhaft verfügbar sein.

 

Zusätzliche Angaben

Zusätzlich zu den Pflichtangaben können im Impressum weitere Informationen angegeben werden, z. B. ein Haftungsausschluss für Verweise und Links, Urheber- und Kennzeichnungspflichten oder Bildnachweise. Bei Webseiten, die unter mehreren Domains erreichbar sind, kann eine Liste dieser Domains hilfreich sein.

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