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Impressumspflicht und Pflichtangaben
Woher kommt das Impressum?
Die Entstehung des Impressums reicht bis in das Jahr 1530 zurück, hier wurde erstmals ein allgemeines Impressumspflicht für Bücher eingeführt. Im März 2007 trat das Telemediengesetz (TMG) in Kraft und seitdem ist es Pflicht Websites mit einem Impressum zu versehen.
Im Laufe der Jahre gab es noch viele Änderungen, so musste zum Beispiel bei Onlineauktionshäusern wie E-Bay ein Impressum hinterlegt werden.
Am 25. Mai 2018 tritt das neue EU-Datenschutzgrundverordnungsgesetz in Kraft und aus diesem Grunde sollten nicht nur der Datenschutz geprüft werden, sondern auch das Impressum.
- Quellen- und Bildangaben: