In den vergangenen Monaten wurden viele Websitebetreiber angemahnt, dass Sie Google-Fonts ohne Einwilligung nutzen und ein Schmerzensgeld von über 170 € fällig wäre.
Es wurde bereits eine einstweilige Verfügung gegen Martin Ismail erwirkt, um die Abmahnwelle zu stoppen.
Was ist da geschehen?
Herr Ismail hatte in den vergangenen Wochen und Monate massenhaft Abmahnungen versendet und einen Schadenersatz von 170 € gefordert. Hierbei wird das Urteil vom Landesgericht München Az. 3 O 17493/20 herangezogen, dass unter anderem besagt, dass keine Daten ohne Zustimmung an Google übermittelt werden dürfen.
Es liegt auf jeden Fall ein Verstoß vor, wenn man Google-Fonts ohne Einwilligung verwendet und daher wäre der Schadenersatzanspruch gerechtfertigt. Herr Ismail hatte aber nie einer dieser Websites angesehen, sondern hat das über einen BOT laufen lassen. Das ist ein Skript, das Webseiten automatisch nach bestimmten HTML-Code durchsucht. Da ein Roboter keinen Anspruch auf DSGVO hat, sind diese Abmahnungen nichtig. Herr Ismail hatte das System ausgenutzt, um massig Profit zu machen und daher liegt nach Meinungen ein Rechtsmissbrauch vor.
Es gibt bereits ein Urteil
Google Fonts Urteil des AG Charlottenburg - 217 C 64/22 - gegen Martin Ismail
In diesem Urteil steht Folgendes:
[…]
Es wird festgestellt, dass der Beklagte gegen die Kläger keinen Anspruch auf Zahlung von 170 € hat, wie mit Schriftsatz seines jetzigen Prozessbevollmächtigten vom 19.10.2022 (1/1226544/2022) geltend gemacht.
[…]
Abmahner in der Presse
Nach einem Bericht der Presse vom 21.12.2022 sollen sogar Razzien gegen einen Anwalt und seinen Mittätern durchgeführt worden sein. Hierbei wurden zahlreiche Unterlagen beschlagnahmt.
Aus diesem Bericht geht auch hervor, dass über 2000 Google-Fonts-Nutzer bereits gezahlt haben, um ein Verfahren zu vermeiden. Der Schaden wird aktuell auf 346.000 € beziffert.
Ich hoffe, dass alle, die zu Unrecht von diesen Abmahnern betroffen sind und bereits gezahlt haben, ihr Geld wieder zurückbekommen.