ist erst ab 20 Mitarbeitern nötig
Die DSGVO ist europaweit gültig und ist von allen europäischen Ländern einzuhalten, dennoch kann jedes EU-Land eigene Richtlinien beschließen, soweit es nicht der Grundverordnung verstößt. So hatte Deutschland eine Richtlinie, dass Betriebe ab 10 Mitarbeiter, die ständig mit personenbezogenen Daten zu tun, haben einen Datenschutzbeauftragten benötigt.
Am 27. Juni 2019 beschloss die Bundesregierung, dass ein Datenschutzbeauftragter erst ab 20 Mitarbeiter bestellt werden muss.
Mit dieser Regelung sollen kleinere Betriebe entlastet werden, was aber nicht heißt, dass der Datenschutz nicht umgesetzt werden muss.