Einfach mal so schnell eine Website Online stellen geht wegen der rechtlichen Vorschriften, die jeder Seitenbetreiber einhalten muss, nicht mehr. Nicht nur der Datenschutz ist dabei zu beachten, es gibt auch noch das Telemediengesetz, Bundesdatenschutzgesetz und viele weitere Vorschriften und Richtlinien, die eingehalten werden müssen.
Bei Onlineshops sind es noch viel mehr Vorschriften, die beachtet werden müssen. Jedes Produkt hat schon fast seine eigenen Vorgaben, die umgesetzt werden müssen.
Auch veraltete Websites sind von Abmahnungen nicht ausgeschlossen, daher sollte jeder einmal prüfen, ob nicht noch Webpage-Leichen versteckt sind.
Wer ist verantwortlich für den Internetauftritt?
Viele meinen, wenn eine Website erstelle, lasse muss ich nicht mehr darauf achten.
Das ist ein absoluter Irrglaube, immer der Website-Besitzer trägt die Verantwortung.
Es gibt auch Ausnahmen, wo man den Webdesigner Regress pflichtig machen kann.
Für eine kleine monatliche Summe kann man seine Website stetig prüfen lassen und Neuerungen werden schnellstmöglich umgesetzt.
Betreibt man einen Onlineshop, sollte man sich überlegen, ob man nicht einen Rechtsanwalt hinzuzieht. Im Onlinehandel gibt es einfach zu viele Vorschriften, die man beachten muss und sich öfter ändern.
Wie kann ich aber nun prüfen, ob meine Website noch den aktuellen Vorschriften entspricht?
Prüfen Sie als Erstes Ihr Impressum, ob die Angaben noch aktuell sind. Ist die richtige Rechtsform angegeben, stimmen die Kontakt- und Adressdaten noch.
Prüfen Sie Ihrer Datenschutzerklärung. Hier sollte nicht zu viel und nicht zu wenig eingetragen sein. Die Datenschutzerklärung muss stimmig mit Ihrem Webauftritt sein.
Was Sie auf keinen Fall tun sollten, kopieren Sie keine Datenschutzerklärung von einer anderen Seite oder nutzen einen Generator, wenn Sie nicht wissen, was sie da auswählen. Auch zu viele Angaben führen zu einer Abmahnung.
Prüfen Sie, welche Daten Ihre Website vom Besucher verlangt, aufzeichnet und übermittelt. Für die meisten Abfragen von Daten muss man sich eine Einwilligung einholen. Einfach ein Cookie-Banner zu implementieren reicht nicht aus, dieser muss geprüft werden, ob er bei einer Ablehnung wirklich die Datenübermittlung verhindert.
Einwilligung wird unter anderem für YouTube, Google Maps, Beiträgen von sozialen Medien, Analytics-Tools benötigt.
Haben Sie ein Kontaktformular? Wird der Besucher darauf aufmerksam gemacht, dass beim Absenden des Formulars seine Daten gespeichert werden? Informieren Sie den Besucher, wie lange seine Daten gespeichert werden?
Wird die Website verschlüsselt aufgerufen?
Kann der Webauftritt auch unverschlüsselt aufgerufen werden?
Es sollte geprüft werden, wo Ihre Website gehostet ist und wo der Hoster seine Daten auslagert.
Bei günstigen Hostern kann es vorkommen, dass Daten in Nicht-EU-Ländern gespeichert werden, da dies günstiger ist. Oftmals bekommt der Kunde davon nichts mit.
Wird ein Newsletter angeboten?
Prüfen Sie, ob das Double-Opt-in-Verfahren eingehalten wird.
Prüfen Sie, ob die Abmeldung des Newsletters funktioniert.