Was muss auf der Website in einem Impressum stehen?

Impressum Website

Impressumspflicht und Pflichtangaben

Woher kommt das Impressum?

Die Entstehung des Impressums reicht bis in das Jahr 1530 zurück, hier wurde erstmals ein allgemeines Impressumspflicht für Bücher eingeführt. Im März 2007 trat das Telemediengesetz (TMG) in Kraft und seitdem ist es Pflicht Websites mit einem Impressum zu versehen.

Im Laufe der Jahre gab es noch viele Änderungen, so musste zum Beispiel bei Onlineauktionshäusern wie E-Bay ein Impressum hinterlegt werden.

Am 25. Mai 2018 tritt das neue EU-Datenschutzgrundverordnungsgesetz in Kraft und aus diesem Grunde sollten nicht nur der Datenschutz geprüft werden, sondern auch das Impressum.

Was gehört nun in ein Impressum auf einer Website?

Name des Websitebetreibers
Name der Firma oder bei natürlichen Personen die Angabe von Vor- und Zunamen

Vollständige Anschrift
Vollständige Anschrift der Firma oder der natürlichen Person. Die Adresse darf kein Postfach sein, hierzu gibt es ein Urteil vom 21. Juli 2016 (AZ. 1 HK O 168/16) des Landgerichts Traunstein.
Wer den Sitz in Deutschland hat, darf kein ausländisches Postfach oder Briefkastenfirma nutzen.

Angaben zur schnellen Kontaktaufnahme
Es sollten unter Kontaktaufnahme mehrere Kontaktmöglichkeiten aufgeführt werden. Ein Kontaktformular ist zulässig, wenn eine Rückmeldung binnen 60min erfolgt, was zu später Stunde nicht immer möglich ist.
Angaben wie Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse sollte nicht verzichtet werden.

Angabe der Rechtsform
Die Rechtsform muss im Impressum sichtbar sein wie GmbH, AG, GbR, Anstalt, Körperschaft, Stiftung oder Verein.

Registernummer
Ist das Unternehmen in ein öffentliches Register eingetragen, dann muss hier die Registernummer samt Ort des Registers angegeben werden.

Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)
Die Steuernummer muss im Impressum nicht angegeben werden, auch bei Online-Shops nicht. Verfügt Ihr Unternehmen über eine USt-IdNr. muss diese angegeben werden. In Online-Shop ist diese zwingend notwendig.
Ausnahme ist ein Kleingewerbe, da diese keine USt-IdNr. haben. Hier sollte stattdessen ein Hinweis verfasst werden, dass Sie keine MwSt. ausweisen und alle Preise Endpreise (inkl. USt.) sind.

Berufsspezifische Angaben
Diese Angabe bezieht sich meistens auf Freiberufler wie Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsberater, Ärzte. Wenn vorhanden müssen zudem noch Angaben der zuständigen Kammer, gesetzlichen Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsauszeichnung verliehen wurde, hinterlegt werden.

Angaben zur Aufsichtsbehörde
Manche Berufsgruppen bedarf es einer behördlichen Zulassung des Betriebes. Diese Angaben sind im Impressum zu machen. Makler, Spielhallenbetreiber gehören zu dieser Berufsgruppe.

Gesonderte Angaben bei AG, KGaA und GmbH
Sollte sich Ihre Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Abwicklung oder Liquidation befinden, müssen Sie das ebenfalls im Impressum angeben.
Gesonderte Angaben bei journalistische-redaktionelle gestellte Angebote
Anbieter von Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, in denen insbesondere vollständig oder teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text oder Bild wiedergegeben werden, haben zusätzlich einen Verantwortlichen mit Angabe des Namens und der Anschrift zu benennen. Gibt es mehrere verantwortliche Personen, so ist kenntlich zu machen, welcher der Benannte für welchen Teil des Dienstes verantwortlich ist.
Als Verantwortlicher darf nur benannt werden, wer seinen ständigen Aufenthalt im Inland hat, nicht infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren hat, voll geschäftsfähig ist und unbeschränkt strafrechtlich verfolgt werden kann.

Impressum auf der Website

Das Impressum darf nicht versteckt sein, es muss auf jeder Website erkenntlich und mit nur einem Klick erreichbar sein. Zudem muss das Impressum immer erreichbar sein.

Was kann noch in das Impressum

Zusätzlich kann man noch den Haftungsausschluss unterbringen
Haftungsausschluss könnte sein: Verweise und Links, Urheber- und Kennzeichnungspflicht, Bildnachweis.

Viele Websites sind mit mehreren Domains erreichbar, eine Liste dieser Domain wäre von Vorteil.

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