Dieses Gesetz ist ziemlich neu und ist noch nicht sehr bekannt. Hierbei handelt es sich um das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). In diesen Beitrag wird nur kurz beschrieben, was dieses Gesetz bewirken soll.
Was ist ein Whistleblower?
Wörtlich übersetzt ist, dass jemand, der in eine Pfeife bläst.
Die Bedeutung Whistleblower zu Deutsch ist Hinweisgeber.
Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz?
Dieses Gesetz soll die Betrügereien, Korruption und andere Missstände in Behörden und Unternehmen aufdecken. Dazu können Personen anonym Ungereimtheiten melden können, die dann geprüft werden müssen. Die meldende Person darf dann auf keine Art und Weise benachteiligt werden, daher wird sie durch das Gesetz geschützt.
Wie soll das in der Theorie ablaufen?
Jemand hat einen Missstand erkannt und kann diesen nun anonym melden. Die Meldung könnte über einen benannten Mitarbeiter, einen Datenschutzbeauftragten, einen Briefkasten oder einer Meldestelle eingereicht werden. Durch das neue Gesetz ist der Hinweisgeber (Whistleblower) geschützt und darf durch seine Meldung keinen Nachteil erlangen.
Die Meldestelle prüft den Missstand und gibt das an die geeignete Stelle weiter. Für Unternehmen hat, das auch einen Riesen-Vorteil, da Ungereimtheiten im Unternehmen intern geregelt werden können und das dann erst gar nicht an die Öffentlichkeit dringt. Zudem soll es auch die Korruption aufdecken, dass so etwas wie Wirecard nicht wieder vorkommen kann.
Wer benötigt einen Whistleblower?
Aktuell wurde das Gesetz am 16.12.2022 verabschiedet und alle Eckpunkte sind noch nicht ausgearbeitet. Dies sollte in den nächsten zwei Monaten geschehen und ab Mai 2023 sollte dieses Gesetz dann wirksam werden.
Mit der Verabschiedung des Gesetzes müssen Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeiter sofort das Hinweisgeberschutzgesetz umsetzen. Unternehmen zwischen 50 und 249 Mitarbeitern haben eine Übergangsfrist bis zum 17.12.2023.
Was darf ich alles melden?
Es darf alles gemeldet werden, was Betrügereien, Korruption und Missstände im Unternehmen angeht. Darunter fallen z. B. folgende Bereiche:
- Arbeitsschutz
- Gesundheitsschutz
- Mindestlohngesetz
- Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
- Bekämpfung der Geldwäsche
- Verbraucherschutz
- Datenschutz
- Umweltschutz
- Produktsicherheit
und noch viele weitere.
Natürlich besteht auch eine Beweispflicht des Hinweisgebers, damit keine falschen Beschuldigungen abgegeben werden können. Bei einer falschen Beschuldigung kann sogar das Hinweisgeberschutzgesetz aufgehoben und der Hinweisgeber zu Schadenersatz verurteilt werden.
Wer darf die Hinweise entgegennehmen?
Das Ganze ist noch etwas schwammig formuliert. Auf jeden Fall muss diese Person unabhängig sein, darf keinen Interessenkonflikt haben und muss ein fachkundiges Wissen haben.
Es darf eine interne oder externe Stelle sein
Interne Stellen sind kostengünstiger, aber nicht zu 100 % anonym. Werden interne Meldungen per E-Mail oder Telefonat abgegeben, besteht die Anonymität nicht mehr. Es ist auch immer die Gefahr, da dass die Person die Hinweise entgegennimmt, nicht immer neutral ist (Eigene Kollegen, Angst bestimmte Themen anzusprechen, eigener Arbeitsplatz usw.)
Bei externen Stellen kann alles anonym behandelt werden, sogar wenn man mit den Mitarbeitern persönlich spricht.
Bin ich dann eine Petze, wenn ich etwas melde?
Hier gibt es ein klares „NEIN“. Missstände aufzudecken bedeutet auch die Sicherung des eigenen und anderen Arbeitsplatzes. Im Falle Wirecard wurden tausende Anleger betrogen, das wäre durch eine frühzeitige Meldung verhindert worden.
Whistleblower und Datenschutz
Um einen Whistleblower zu bestellen, sollte auf jeden Fall der Datenschutzbeauftragte zurate gezogen werden. Bei dieser Aufgabe müssen die Daten sicher aufbewahrt werden, ohne dass dritte Zugriff darauf haben. Wird eine Software eingesetzt wie ein Hinweisgebersystem müssen hier alle Anforderung an die DSGVO erfüllt werden.
Egel, wie das umgesetzt wird, sollte der Datenschutzbeauftragte im Vorfeld damit konfrontiert werden.